Amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinsehtests

Wir sind amtlich anerkannte Sehteststelle für Führerscheinbewerber.

Bei Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepaß, Kinderausweis) können Führerscheinbewerber Sehteste für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, L, und T absolvieren.

Für alle anderen Fahrerlaubnisklassen (C, C1, C1E, D, DE, D1, D1E)  ist die Bestätigung eines Augenarztes erforderlich.

Wer den Führerschein machen will, muß an einem speziellen Führerschein-Sehtest teilnehmen. Mit einem speziellen Gerät wird die Sehleistung, der Visus gemessen. Wenn Sie bei uns einen Führerschein-Sehtest durchführen lassen, denken Sie an folgendes:

  • Sie können ohne Voranmeldung vorbei kommen.
  • Der Führerscheinsehtest dauert ca. 5 Minuten.
  • Bringen Sie bitte unbedingt Ihre Brille oder Kontaktlinsen mit.
  • Wir benötigen Ihren Paß oder Personalausweis.
  • Wir bescheinigen Ihnen, daß wir den Führerscheinsehtest durchgeführt haben.
  • Wir vermerken die gemessene Sehleistung.
  • Die gesetzlich vorgeschriebene Sehtestgebühr beträgt € 6.43

Wenn Sie – so verlangt es das Gesetz – eine Sehleistung (Visus) von mindestens 70% erreichen, ist alles OK.

Wenn Sie weniger als 70 % haben, muß der Facharzt entscheiden.

Wenn Sie nur mit Brille oder Kontaktlinsen die vorgeschriebene Sehleistung von mindestens 70% erreichen, wird in Ihren Führerschein ein Hinweis eingetragen, daß Sie beim Autofahren eine Brille oder ggf. Kontaktlinsen tragen müssen.

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