Um den Bootsführerschein erwerben zu können benötigen Bewerber_innen ein „Ärztliches Zeugnis“.
Die Teilbereiche 1. Sehvermögen und 2. Hörvermögen können Sie durch uns prüfen lassen.
Sehvermögen:
Als anerkannte Sehteststelle prüfen wir Ihre Sehschärfe nach DIN 58220 und führen zusätzlich einen Test des Farbunterscheidungsvermögens durch.
Hörvermögen:
Als Hörakustik – Meisterbetrieb prüfen wir Ihre Sprachverständlichkeit aus den vorgeschriebenen Entfernungen von 3 und 5 Metern und führen zusätzlich einen aussagekräftigen Kurzhörtest durch.
Sprechen Sie uns gerne darauf an!