Um den Bootsführerschein erwerben zu können benötigen Bewerber_innen ein „Ärztliches Zeugnis“.
Die Teilbereiche 1. Sehvermögen und 2. Hörvermögen können Sie durch uns prüfen lassen.

Sehvermögen:

Als anerkannte Sehteststelle prüfen wir Ihre Sehschärfe nach DIN 58220 und führen zusätzlich einen Test des Farbunterscheidungsvermögens durch.

Hörvermögen:

Als Hörakustik – Meisterbetrieb prüfen wir Ihre Sprachverständlichkeit aus den vorgeschriebenen Entfernungen von 3 und 5 Metern und führen zusätzlich einen aussagekräftigen Kurzhörtest durch.

Sprechen Sie uns gerne darauf an!

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